Bei der Leitung der Pfarrgemeinde wird der Pfarrer von zwei Laiengremien unterstützt, dem Pfarrgemeinderat und der Kirchenverwaltung.
Der Pfarrgemeinderat wirkt mit am Aufbau des Reiches Gottes auf Erden. Er berät den Pfarrer in seelsorgerlichen Angelegenheiten und steht ihm bei der Umsetzung der Beschlüsse helfend zur Seite. Darüber hinaus ist er eigenverantwortlich aktiv, um die besonderen Bedürfnissen der jeweiligen Gemeinde berücksichtigen zu können und koordiniert die Initiativen anderer Gremien und Einrichtungen.
Für eine fruchtbare Umsetzung seiner Aufgaben bittet der Pfarrgemeinderat um die kurzfristige Mithilfe der Pfarrangehörigen bei Einzelaktionen oder um das dauerhafte Engagement in den Arbeitskreisen. Auch wohlmeinende Kritik und praktische Anregungen werden gerne aufgegriffen.
Auch die Kirchenverwaltung nimmt teil am Heils- und Weltauftrag der Kirche. Ihre vorrangige Aufgabe ist es, das Kirchenstiftungsvermögen (Bankguthaben, Immobilien und Grundstücke) gewissenhaft und sparsam zu verwalten. Dazu hat sie insbesondere den Haushaltsplan der Kirchenstiftung aufzustellen, zu beraten und zu beschließen, sowie die Jahresrechnung zu erstellen und über ihre Anerkennung zu befinden.
In gleicher Weise hat sie für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse zu sorgen. Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen gehören u. a.
(Auszüge aus der „Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayer. (Erz-)Diözesen“ vom 1. Juli 1997)
Zu den wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung gehörte in den vergangenen Jahren der Einbau einer neuen Kirchenheizung in der Pfarrkirche, die Außenrenovierung der Pfarrkirche (mit Dachstuhlsanierung und Neueindeckung), der Leonhardskirche und der Kreuzbergkirche, die Erneuerung der beiden Friedhofsmauern und die Renovierung des Pfarrheimes.