Anweisungen wegen Corona- Virus vom Bistum Regensburg

 

In der Gegebenheit der Ausbreitung des Corona-Virus, nach den veröffentlichten Anordnungen der bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus, hat das Bistum Regensburg für die Zeit vom 16. März bis zum 19. April 2020 einige Anordnungen erlassen und Empfehlungen bzw. Anweisungen gegeben. Was uns besonders betrifft, darüber möchte ich Sie informieren:

 

  1. Feier der Hl. Messe: Sie sollen weiterhin stattfinden, jedoch nur noch ohne Öffentlichkeit. Die Priester beten im Namen der ganzen Gemeinde. Der Gottesdienst ist nicht öffentlich und der Priester wird ihn alleine zelebrieren und die angegebenen Intentionen vom Pfarrbrief mit aufopfern. Die Glocken der Kirche werden geläutet zu Beginn und zur Wandlung. Die Gläubigen der Pfarreiengemeinschaft wissen dabei um die Stunde der Messe und hören die Glocken, die vor Beginn zum gleichzeitigen Gebet zuhause einladen und dann auch auf die Wandlung hinweisen.
  1. Die Gläubigen sind eingeladen, die Messe in den Medien mitzufeiern. Die Messe im Regensburger Dom wird sonntäglich um 10 Uhr per Internet-Lifestream (bistum-regensburg.de) übertragen. Am kommenden Vierten Fastensonntag wird unser Bischof Rudolf Voderholzer der im Internet übertragenen Eucharistie im Dom vorstehen und auch predigen. Täglich wird über www.domradio.de und Rado Horeb die Feier der Messe übertragen.
  1. Für die Osterliturgie gilt ebenso, was oben für die Werktags- und Sonntagsliturgie gesagt wurde: Wir feiern sie, aber nicht öffentlich, die Gläubigen beten zuhause mit.
  1. Trauungenkönnen derzeit nur als liturgische Feier des Priesters/Diakons mit Brautleuten und den beiden Trauzeugen stattfinden. Dies bedeutet, dass wohl die allermeisten Trauungen verschoben werden müssen.
  1. Taufen können ebenfalls nur als Einzeltaufe im engsten Kreis, d.h. mit Täufling, Eltern, Geschwistern und Paten stattfinden. Dies bedeutet, dass wohl die allermeisten Taufen verschoben werden müssen. Ein Nottaufe ist unter den üblichen Bedingungen immer möglich.
  1. Gebet und offene Kirchen: Die Kirchen sollten jetzt erst recht offen bleiben zum persönlichen Gebet. Die Gläubigen sollen sich in dieser schwierigen Zeit besonders verbinden mit Gott und mit den Mitmenschen. Das Gotteslob birgt viele Anregungen zum persönlichen Gebet.
  1. Eine kirchlicheBeisetzung/Beerdigung kann nur im engsten Familienkreis ohne Öffentlichkeit, stattfinden. Nach dieser Zeit der Einschränkungen kann ein gemeinsames Requiem für alle in dieser Zeit Verstorbenen nachgeholt werden.
  1. Chorproben sind abzusagen. Die musikalische Gestaltung der Liturgie wird sich für diese Zeit beschränken müssen und schlichter ausfallen.
  1. Kirchliche Veranstaltungen und Aktionen: Treffen, Vereinsfeiern, Sitzungen, Tischgruppen, Gruppenstunden, Versammlungen, Gruppenreisen, Ausflüge, Fortbildungen, Einkehrtage, usw.: Sie sind im Normalfall abzusagen bzw. auf spätere Zeit zu verschieben.