Kirchenverwaltung Vilseck

 

 

Vorstellung der Kirchenverwaltung und seiner Aufgaben

 

Die Kirchenverwaltung wird von der Pfarrgemeinde für eine Dauer von sechs Jahren gewählt. In dieser Amtszeit ist die Kirchenverwaltung für die Vermögensverwaltung und die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung und Pfründestiftung zuständig.

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind nicht öffentlich.

Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Vorstandsmitglied zu den Sitzungen der Kirchenverwaltung.

Der Kirchenverwaltung unserer Pfarrei gehören aktuell 9 Mitglieder an.

  • Pater Robin Xavier (Kirchenverwaltungsvorstand)
  • Thomas Pröls (Kirchenpfleger)
  • Friedrich Bosser
  • Gerhard Kederer
  • Sabine Ringer
  • Helmut Schöpf
  • Sieglinde Winkelmaier
  • Jürgen Ziegler
  • Michaela Kreuzer (Sprecherin des Pfarrgemeinderats)

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei.

Damit obliegen ihr folgende Aufgaben:

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens.
  • Hierzu gehören alle Gebäude des Pfarrzentrums (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus mit Wohnungen und Diensträumen, Jugendräume, Kindergarten Friedhöfe ) einschließlich Inventar.
  • Aufstellung und Beschluss über den jährlichen Haushaltsplan, Fertigung der Jahresabschlüsse.
  • Pflege sowie Unterhalt aller zum Pfarrzentrum gehörenden Einrichtungen, der Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Kirchenraumes.
  • Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen.
  • Aufwand für die Gottesdienstgestaltung (Zuschüsse für den Chor u.ä.) und die pfarreiliche Seelsorge (z.B. Jugend-, Erwachsenenbildung).
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters.
  • Entscheidung über Personalangelegenheiten der Angestellten der Kirchenstiftung (z. B. Organisten, Mesner, Hausmeister u.ä.), Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen.
  • Beantragung von Zuschüssen.

Rechtliche Grundlagen

Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung bestimmt sich nach Art. 11 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) und Art. 7 Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz)Diözesen (GStVS).

Weitere Informationen:

Kontakt:

Katholische Kirchenstiftung Vilseck

Klostergasse 9

92249 Vilseck

Email: kirchenverwaltung@pfarrei-vilseck.de