Gemeinsame Gottesdienste wieder möglich.

Die Bayerische Staatsregierung hat am 29.04.2020 den Besuch von Gottesdiensten unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 04.05.2020 wieder frei gegeben. Wir möchten Sie daher hiermit über die Maßnahmen, die wir im Einklang mit den Anweisungen der Diözese Regenburg zur Umsetzung der Vorgaben in unserer Pfarreiengemeinschaft getroffen haben, informieren.

Die vorher übliche Gottesdienstordnung wird ab dem 09.05.2020 wieder eingeführt (Samstag, 09.05., 18:30 in Vilseck; Sonntag, 10.05., 08:30 in Sorghof; 10:00 in Schlicht).

In der Woche vom 04.05. bis 08.05. werden die Gottesdienste wie im aktuellen Pfarrbrief angegeben abgehalten.

Die Gottesdienstzeiten ab dem 11.05. entnehmen Sie bitte dem neuen Pfarrbrief.

 

 Für den Besuch eines Gottesdienstes möchten wir Sie bitten, sich an folgende Vorgaben zu halten:

1. Jeder Besucher hat eine Mund-Nasen-Maske zu tragen.
2. Es ist ein Mindestabstand von 2 m zu allen Seiten einzuhalten. Um dies zu gewährleisten werden einzelne Bänke vorab gesperrt. Pro Bank sind zudem nur 3 Personen (Außen – Mitte – Innen) erlaubt. Personen eines gemeinsamen Haushalts dürfen nebeneinander sitzen. In diesem Fall kann in dieser Bank die mittlere Sitzposition nicht besetzt werden.
Durch diese Regelung ergeben sich für die Kirchen in Vilseck und Schlicht eine maximale Besucherzahl von 70 Personen. In der Kirche Sorghof sind 40 Besucher möglich.
3. Der Zugang zur Kirche erfolgt jeweils nur über das Hauptportal. Um den Zugang möglichst berührungslos zu gestalten, werden die Türen 45 Minuten vor Gottesdienst-Beginn geöffnet, und bleiben bis zum Beginn der Messe offen stehend. Bei Erreichen der maximal zulässigen Besucheranzahl müssen die Türen allerdings geschlossen werden.
4. Im Eingangsbereich stellen wir Desinfektionsmittel bereit. Bitte machen Sie davon Gebrauch.
5. Der Gottesdienst wird aufgrund des größeren Partikelausstoßes beim Singen überwiegend mit reduziertem Volksgesang abgehalten. Aus diesem Grund wird auch kein Gotteslob öffentlich ausliegen. Sie können aber gerne ihr eigenes Gotteslob von zuhause mitbringen.
Um der Feier der Hl. Messe trotz eingeschränktem Gesang einen würdigen musikalischen Rahmen zu verleihen, wird der Organist/Kirchenmusiker überwiegend mit Orgelmusik, Instrumental- und Meditationsmusik und anderen kirchlichen Gesängen dazu beitragen.
6. Die Kommunionspende erfolgt wortlos und mit größtmöglichem Abstand zwischen Priester und Kommunizierenden. Der 2m-Abstand muss auch unter den Kommunizierenden gehalten werden.
7. Die Kollekte wird nicht wie sonst üblich durch Weiterreichen der Kollektenkörbchen eingesammelt. Stattdessen werden die Körbchen im Eingangsbereich aufgestellt.

8. Trauer-Gottesdienste können unter den oben genannten Vorgaben wieder abgehalten werden. Die Beisetzung erfolgt jedoch weiterhin im engsten Familienkreis.

 

 Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass bis zum 31.08.2020 keine Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten erlaubt sind. Dies betrifft somit auch Fronleichnam, sowie die Fußwallfahrten nach Gößweinstein und Hahnbach.

Bzgl. dem Abhalten von Maiandachten im Freien möchten wir die organisierenden Gruppierungen bitten, sich vorab mit Pater Robin in Verbindung zu setzen.

Anbei finden Sie noch die Anweisungen der Diözese Regensburg im direkten Wortlaut.